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Thema: Gerichtsbarkeit in Frankreich um 1625

  1. #1
    aphilia - master
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    Gerichtsbarkeit in Frankreich um 1625

    Ich habe eine Frage, die das Thema der Gerichtsbarkeit in Frankreich um das Jahr 1625 betrifft.
    Wie ging man in dieser Zeit mit der Strafverfolgung, z.B. in Fällen von Mord oder Sittlichkeitsverbrechen, um?
    Wem unterstand die Gerichtsbarkeit in solchen Fällen?
    Wem oblagen die Fragen der Strafverfolgung?
    Welche Behörden befaßten sich mit der "Aufklärung" von Verbrechen?
    Und wie wurde die Rechtssprechung gehandhabt?

    Gab es eventuell Behörden, an die ein Untertan des Königs wenden konnte, um ein Verbrechen zur Anzeige zu bringen?

    Für jede Antwort bin ich mehr als dankbar!

    Viele Grüße,
    Brynhilda

  2. #2
    aphilia - prof Avatar von Gernot
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    AW: Gerichtsbarkeit in Frankreich um 1625

    Puh, 1625 heißt 1 Jahr nachdem Richelieu zum leitenden Minister Ludwigs XIII. ernannt wurde (und danach den Absolutismus gegen die Adelsherrschaft einführte, einschließlich einer Justizreform).
    Gestützt hat er sich dabei aber auf die französische Rechtstradition zwischen Ludwig IX. (13. Jahrhundert) bis zum mos gallicus (Humanisten).

    Ludwig IX. hat einiges geleistet:
    - Beamte mussten öffentlichen Eid ablegen
    (keine Geschenke annehmen, keine Verwandten begünstigen, das was heute dem Beamten selbstverständlich ist)
    - Amt des Oberrichters von Paris wurde gut besoldet (und nicht wie früher an den Meistbietenden versteigert)
    - Verbot des Zweikampfes als "Gottesurteil"
    - Einführung der Beweismittel der Zeugenaussage und der Urkunden

    Ludwig schlug eine Bresche gegen die vorherige Gleichheit von Stand, Macht und Recht. Das war die Voraussetzung, dass es dem kleinen Mann überhaupt in den Sinn kam, von den Gerichten etwas zu erwarten.

    Leider konnten sich Ludwigs Reformen nicht überall durchsetzen. Gerichtsherren blieben die Grundstücksherren, die französischen Barone. Sie handelten nach Gutdünken, bis sich die französische Rechtsschule des mos gallicus etablierte (einschließlich der Ausbildung von Juristen)

    Schönen Sonntagmittag noch,
    Gernot

  3. #3
    aphilia - master
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    AW: Gerichtsbarkeit in Frankreich um 1625

    Lieber Gernot!

    Vielen, vielen Dank!

    Was mich allerdings auch interessieren würde, ist der Modus der Strafverfolgung.
    Wer hat in den Straßen - beispielsweise von Paris - für Recht und Ordnung gesorgt?
    Natürlich, in einem abolutistischen Staat liegt alle Gewalt beim König.
    Aber gab es Gendamerien oder ähnliches?

    Gibt es vielleicht Quellen, Bücher, Texte oder ähnliches, die mir bei diesen Fragen weiterhelfen können?

    Liebe Grüße,
    Brynhilda

  4. #4
    aphilia - prof Avatar von Gernot
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    AW: Gerichtsbarkeit in Frankreich um 1625

    Zitat Zitat von Brynhilda Beitrag anzeigen
    Aber gab es Gendamerien oder ähnliches?

    Gibt es vielleicht Quellen, Bücher, Texte oder ähnliches, die mir bei diesen Fragen weiterhelfen können?
    Leider bin ich eher im Völker- als im Privatrecht bewandert. Meine (dürftigen) Quellen sind:
    Uwe Wesel: Juristische Weltkunde
    Gisbert Kranz: Von Aschoka bis Schuman (darin die Biographie Ludwig IX. von Frankreich).
    In beiden finden sich aber keine Gesetzestexte, Strafordnungen, etc. Sachdienliche Literaturhinweise gibt es bestimmt hier: http://titan.bsz-bw.de/bibscout/N/NT...NT8500/NT.3150
    Die Recherche funktioniert leider nicht für alle Bundesländer, aber einen Versuch ist es wert!

    Liebe Grüße,
    Gernot

  5. #5
    aphilia - master
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    AW: Gerichtsbarkeit in Frankreich um 1625

    @Brynhilda:
    Schon in lokalen Archiven/ Chroniken gestöbert? Das lohnt sich v.a. im Südwesten. viele Gebiete wurden nach dem Eingriff der Franzosen in den 30-jh. Krieg besetzt und dem deutschen Reichkammergericht entzogen. Reichskammergericht = das Bundesverfassungsgericht des nicht ganz so heiligen römischen Reiches.
    Chroniken -> wichtigsten Gerichtprozesse aufgeführt, einschließlich Verurteilungen und Bstrafungen.
    Archive -> Material zu Gerichtsordnungen, Verfassungen
    Die Srafurteile wurde gut dokumentiert, und auf besonderes Papier bzw. Pergament geschrieben
    Zur Gerichtsbarkeit vor 1618:
    Verbreitet waren auch in Frankreich Wandergerichte, das Personal kam von von Staat und Kirche (Bischöfe). Ab Ende des 12. Jahrhunderts ersetzte der Papst seine Bischöfe durch eigens ausgebildetes Personal, die wohlbekannten Inquisitoren (Sanctum Officium ist der name der Behörde). Die Inquisition schwappte dann von Italien nach Südfrankreich über.
    Die geistlichen und weltlichen Gerichtsbarkeiten konkurrierten miteinander, deswegen gibt es keine einheitlichen Codices, das kam erst mit Herrn Napoleon.
    Viele Grüße,
    Walis

  6. #6
    aphilia - prof
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    AW: Gerichtsbarkeit in Frankreich um 1625

    Zitat Zitat von Brynhilda Beitrag anzeigen

    Gibt es vielleicht Quellen, Bücher, Texte oder ähnliches, die mir bei diesen Fragen weiterhelfen können?
    Ja es gibt eine Quelle, die man zu diesem Thema gelesen haben muss:
    Michel Foucault: Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses.
    Foucault schreibt zu 50 % als Historiker und zu 50 % als Philosoph.
    Liebe Grüße,
    Parrot61

  7. #7
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    AW: Gerichtsbarkeit in Frankreich um 1625

    Hallo Gernot, Wallis und Parrot!

    Ich danke euch sehr!
    Die Hinweise bringen mich wirklich weiter.
    Das wird auf jeden Fall noch eine spannende Recherche für mich.

    Wenn Interesse besteht, werde ich meine Ergebnisse dazu dann gern hier mit euch teilen!

    Liebe Grüße,
    Brynhilda

    PS: Parrot, du beschämst mich. "Überwachen und Strafen" - da hätte ich selbst drauf kommen müssen.
    Seit ich "Wahnsinn und Gesellschaft" vor drei Jahren gelesen hatte, hatte ich mir vorgenommen, dieses Buch ebenfalls zu lesen. Aber es ist mir dann immer irgend etwas anderes dazwischen gekommen.
    Danke.

  8. #8
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    AW: Gerichtsbarkeit in Frankreich um 1625

    Zitat Zitat von Brynhilda Beitrag anzeigen
    PS: Parrot, du beschämst mich. "Überwachen und Strafen" - da hätte ich selbst drauf kommen müssen.
    Seit ich "Wahnsinn und Gesellschaft" vor drei Jahren gelesen hatte, hatte ich mir vorgenommen, dieses Buch ebenfalls zu lesen. Aber es ist mir dann immer irgend etwas anderes dazwischen gekommen.
    Danke.
    Foucault hat mich mit Nietzsche ausgesöhnt. "Wahnsinn und Gesellschaft" habe ich nur quergelesen, aber immerhin hat es ausgereicht, "Jenseits von Gut und Böse" distanzierter zu begreifen. Von manchen philosophischen Autoren kann man selbst wahnsinnig werden, oder?
    Ich erinnere mich an ein Nietzsche-Seminar 1996 bei einem sehr souveränen Schweizer Professor im idyllischen Augsburg. Darf man den Namen hier nennen? Prof. Balmer! Eine Kommilitonin wollte "die Philosophie Nietzsches in die Praxis umsetzen" (was sie genau im Sinn hatte wusste niemand so recht).
    Prof. Balmer war sofort alarmiert und bestand strikt auf eine "nur akademische Auseinandersetzung" mit Nietzsche.
    Was Nietzsche und Foucault verbindet, ist die Hochachtung vor den vermeintlich "Wahnsinnigen". Selbst in diesen Kreis einzutreten, es erscheint bei Nietzsche erstrebenswert, bei Foucault nicht..

    Liebe Grüße,
    le petit parrot

  9. #9
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    AW: Gerichtsbarkeit in Frankreich um 1625

    Ich komme aus der Psychologie, mit den Schwerpunkten Geschichte der Psychologie und Philosphie. Da war für mich "Wahnsinn und Gesellschaft" Pflichtlektüre.
    Foucaults Buch war/ist für mich sehr wichtig, weil es mir zu einem tieferen Verständnis dessen, was Psychologie/Psychotherapie war, ist, sein kann und sein soll, verholfen hat.
    Aber so intensiv habe ich es dann doch nicht betrieben, muß ich gestehen, weil ich mich dann auf das 18. Jahrhundert spezialisiert habe - quasi auf die Geburtsstunde der Psychologie.
    Die Geburt der Psychologie aus dem Geiste der Philosophie.
    Eigentlich bin ich in der Vorkantischen Philosophie hängen geblieben, Wolff, Baumgarten und so weiter.

    Wir hatten mal einen Gastprofessor, den Namen habe ich vergessen, der war Schopenhauerianer.
    Der hat Schopenhauer tatsächlich in die Praxis umgesetzt und sein Leben nach den Maximen von "Die Welt als Wille und Vorstellungskraft" geführt. Die Folge war ein gutgelaunter Zynismus in seiner Wesensart, den ich sehr sympathisch fand. Als er herausfand, daß ich eigentlich Psychologie studierte, hat er mich immer in lange Diskussionen über Freud verwickelt. Zu meinem Glück habe ich Freud "learnt by heart", so konnte ich das sehr gut aushalten.
    Es ist schon wichtig, sein Leben nach den eigenen Maximen zu leben. So denke ich.
    Für mich sind die großen Denker aller Zeiten in erster Linie Steine. Wetzsteine für meinen Geist, und Prüfsteine für meine Prinzipien.

  10. #10
    aphilia - prof
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    AW: Gerichtsbarkeit in Frankreich um 1625

    Zitat Zitat von Brynhilda Beitrag anzeigen
    Wir hatten mal einen Gastprofessor, den Namen habe ich vergessen, der war Schopenhauerianer.
    Der hat Schopenhauer tatsächlich in die Praxis umgesetzt und sein Leben nach den Maximen von "Die Welt als Wille und Vorstellungskraft" geführt. Die Folge war ein gutgelaunter Zynismus in seiner Wesensart, den ich sehr sympathisch fand.
    Wer nach Schopenhauer leben kann, hat sein Therapiebedürnis (das haben wir doch alle?) philosophisch kultiviert. In die illustre Philosophenreihe setze ich noch einen Montaigne, der griesgrämig-glücklich in seinem Turm die Essais fabriziert.
    Ich habe Zeit meines Lebens versucht, den Menschen distanzierter zu begegnen, bin aber immer wieder grandios gescheitert. Echte Zyniker gibt es nur in meinem Bekanntenkreis - allesamt keine reflektierten Philosophen, sondern zynische Naturtalente.

    Liebe Grüße,
    le petit parrot

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