Ich habe eine Frage, die das Thema der Gerichtsbarkeit in Frankreich um das Jahr 1625 betrifft.
Wie ging man in dieser Zeit mit der Strafverfolgung, z.B. in Fällen von Mord oder Sittlichkeitsverbrechen, um?
Wem unterstand die Gerichtsbarkeit in solchen Fällen?
Wem oblagen die Fragen der Strafverfolgung?
Welche Behörden befaßten sich mit der "Aufklärung" von Verbrechen?
Und wie wurde die Rechtssprechung gehandhabt?
Gab es eventuell Behörden, an die ein Untertan des Königs wenden konnte, um ein Verbrechen zur Anzeige zu bringen?
Für jede Antwort bin ich mehr als dankbar!
Viele Grüße,
Brynhilda

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